
Verschärfte Anforderungen bei der Kassenführung ab 2017
Wer jetzt nicht handelt, hat das Nachsehen
Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen ab 2017 mit verschärften Prüfungen rechnen. Grund dafür sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung aus dem Jahre 2010 sowie die in 2014 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD). Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis, doch nun endet die Übergangsfrist. Ab Januar 2017 sind die Regeln zwingend anzuwenden. Wer dann dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann teuer werden.
Wenn Sie ein bargeldintensives Unternehmen betreiben und Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen möchten, sollten Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte jetzt genau unter die Lupe nehmen. Nur so können Sie noch rechtzeitig gegensteuern. Wir helfen Ihnen dabei – mit folgenden Angeboten:
- Kassencheck
Wir analysieren mit Ihnen zusammen Ihre Organisation rund um die Aufzeichnung von Bargeschäften. Nach der Analyse kennen Sie die Schwachpunkte. Ein Maßnahmenkatalog wird Ihnen helfen, sie zu beseitigen.
- Kassencheck mit Verfahrensdokumentation
Ergänzend zum Kassencheck begleiten wir die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und erstellen die von der Finanzverwaltung geforderte Verfahrensdokumentation rund um die Abwicklung und Aufzeichnung der Bargeschäfte in Ihrem Unternehmen.
- Speicherservice für Ihre Kassendaten
Über das Portal „Unternehmen-Online“ können Sie Ihre Kassendaten in das Hochleistungsrechenzentrum der DATEV hochladen und so revisionssicher für den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren archivieren.
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